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Antoinette Blume
Alles, immer, gleichzeitig und umgekehrt-nacheinander: Autorin, Journalistin, Redakteurin, Moderatorin und Podcasterin.

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Was bedeutet die neue Schutzverordnung für Clubs in Sachsen? – UPDATE

04. November 2021 / Kommentare (0)

Die Corona-Lage spitzt sich zu: In Sachsen wurde die sogenannte Vorwarnstufe erreicht, die sich an der Belegung der Intensivbetten orientiert. Deshalb sollen am 5.11. neue Verschärfungen für Sachsen beschlossen werden, die ab Montag in Kraft treten sollen.

Clubs und Livespielstätten – und damit ein ganzer Kulturzweig – stehen aufgrund der geplanten Verschärfungen erneut vor dem Aus. Um genau zu sein, geht es um diese Neuerung:

In der neuen Corona-Schutzverordnung soll die 2G-Regel (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen und in Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars zur Pflicht werden. Bislang konnten die Veranstalter und Betreiber selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regel nutzen wollen. Abstand, Masken und eine begrenzte Besucherzahl sollen in der neuen Verordnung auch bei 2G bestehen bleiben. Bislang war die Regel eine Option, um Veranstaltungen ohne diese Einschränkungen durchführen zu können.

Nicht das Wegfallen des 3G Modells sei das Problem, schreiben die Macher:innen des Institut fuer Zukunft in einem offenen Brief, sondern die erweiterten Einschränkungen, die nun auch das 2G Modell betreffen: “Diese Verschärfungen machen einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich und bedeuten faktisch einen versteckten Lockdown für alle, der nicht entschädigt wird”, heißt es in dem Brief weiter.

Jede Spielstätte sagt mir das gleiche: Alle werden kommende Woche zu machen müssen! Das geht nicht! (Franz Thiem, IfZ)

Schon wieder, nach einem fast zweijährigen Kampf ums Überleben unserer Clubs und Musikspielstätten, stehen die Existenzen der Clubbetreibenden in Leipzig, Dresden und Chemnitz auf dem Spiel. Es soll darüber hinaus keine regionalen Sonderregelungen mehr geben, sondern die Verschärfungen gelten flächendeckend in ganz Sachsen.

Die Macher:innen des IfZ fordern deshalb:

  • 2G als Pflicht ohne Maske, Abstand & Kapazitätsgrenze 
  • oder 2G mit Testpflicht auch für Geimpfte und Genesene
  • kostenlose Tests für alle

Ob die kurzfristigen Medienberichte, Mails an das sächsische Ministerium und der offene Brief des IfZ ein Umdenken in Dresden bewirkt, bleibt vorerst abzuwarten.

+++ Update Update +++

Seit dem 8.11.2021 gilt nun die neue Verordnung und die Clubs haben ihre geplanten Parties und Re-Openings erneut absagen müssen. Emotional, mental und wirtschaftlich ist dies ein herber Rückschlag. Auch Festivals wie das TransCentury Update sind davon betroffen. Auch wenn die aktuelle Verordnung nur bis zum 25.11.2021 gilt, dürfte damit zu rechnen sein, dass die Clubs noch länger zu bleiben. Die Distillery wies bei ihrer letzten Party darauf hin, dass sie am jetzigen Standort eventuell gar nicht mehr aufmacht, weil zum März 2022 deren Mietvertrag ausläuft.

Die Live Initiative Sachsen (LiSA) – also der Zusammenschluss von sächsichen Clubs und Musikspielstätten – erwägt indes eine Klage. Denn es sei „inakzeptabel, dass zur Untermauerung der Maßnahme nichts vorgebracht werden kann, was den Anteil von 2G Veranstaltungen am Infektionsgeschehen belegen würde […] In diesem Sinne ist es auch nicht nachvollziehbar, wieso weder Erkenntnisse aus Modellprojekten, noch Vorschläge unsererseits, etwa zum Prinzip “Testen statt Maske„ aufgegriffen werden“, heißt es in der Pressemitteilung der LiSA vom 9.11.2021.

Und noch etwas bereitet den Clubs Bauchschmerzen: Da es sich nicht um eine behördliche Schließungspflicht handelt, dürfte es schwerer sein, an Corona-Unterstützungsleistungen zu kommen. We feel for you!

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