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Lea Schröder (sie/ihr)
Umgeben von leeren Mateflaschen und vollen Aschenbechern schreibe ich am liebsten gründlich recherchierte und stets viel zu lange Reportagen und Features, die sich mit politischen und gesellschaftlichen Dimensionen der Clubkultur beschäftigen. Bin in präpandemischen Zeiten so gut wie jedes Wochenende raven gegangen und lege als shrœderin energiegeladenen Techno auf. (Foto: Sophie Boche)

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FEUERTANZ – Teil VI: Gesetze versus Rechte

10. Mai 2019 / Kommentare (1)

Perspektivwechsel: Welche Strategien die Polizei beim Auflösen eines Open Airs anwendet und welche Erfahrungen die Beamt*innen mit Gästen und Kollektiven machen. Außerdem: Tipps von Rechtsanwalt Jürgen Kasek – wie Veranstalter*innen im Fall der Fälle ihre Strafe reduzieren können.

„Jeder war schon mal betroffen“

Die Angst vor einem möglichen Erscheinen der Polizei schwebt wie eine dunkle Wolke über jedem Open Air – die Perspektive von Kollektiven und Gästen auf die Beamt*innen ist klar. Es reicht jedoch nicht aus, nur deren Blickwinkel zu beleuchten. Was denkt die Polizei über diejenigen, die in Wäldern und auf Wiesen tanzen und dabei gegen etliche Gesetze verstoßen?

Andreas Loepki ist der Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig. Außerdem leitet er das Direktionsbüro im Peterssteinweg – hier treffen wir uns. Er ist ein großer Mann Anfang vierzig, seine Haltung gerade. Er lächelt und wirkt gleichzeitig reserviert. Loepki scheint sich seiner Autorität bewusst zu sein.

„Ich glaube, jeder Leipziger und jeder im Speckgürtel von Leipzig war schon mal von illegalen Open Airs betroffen, weil er es nachts am Freitag oder Samstag hat hämmern hören und schlecht oder gar nicht schlafen konnte.“ Loepki schätzt, dass jede Woche mindestens ein bis zwei Veranstaltungen stattfinden. Das Thema beschäftige die Polizei im Sommer jedes Wochenende. Meistens erfahre sie über den Notruf von den Veranstaltungen. „Leute, die am Wochenende oder im Schichtbetrieb arbeiten müssen, sind besonders genervt und informieren uns.“ Manchmal würden es die Beamt*innen auch selbst feststellen, wenn „die Musik durchs ganze Stadtgebiet hallt“, so Loepki.

„Manchmal ist die Sache relativ einfach: Ein gezogenes Stromkabel, eine sichergestellte Musikanlage und eingezogene Getränke können Wunder wirken.“ – Andreas Loepki

Nach dem „Wo-kommt-der-Bass-her“-Suchspiel, das oft auch Feiermotiverte auf der Suche nach dem Open Air ihrer Wahl spielen müssen, versuchen die Polizist*innen vor Ort zunächst, eine Ansprechperson auszumachen: DJs, diejenigen hinter der Bar oder Menschen, die sich als Veranstalter*innen zu erkennen geben. „Das ist auch für die rechtlichen Folgen relevant, die sind dann nämlich von Bußgeldern oder Strafrecht betroffen. Und sie haben die Verantwortung, dass alles ein geordnetes Ende nimmt“, erklärt Loepki. Wie gehen die Beamt*innen vor, wenn sie keine Veranstalter*in ausmachen können? „Manchmal ist die Sache relativ einfach: Ein gezogenes Stromkabel, eine sichergestellte Musikanlage und eingezogene Getränke können Wunder wirken“, sagt Loepki.

Ist das wirklich nötig, um die Crews zum Aufhören zu bewegen? „Um die Veranstaltung zu unterbinden und zu verhindern dass es an anderer Stelle in gleicher Nacht weitergeht, haben wir oft keine andere Wahl. Vor allem bei Uneinsichtigkeit des Personenkreises – und die ist offenkundig, wenn sich niemand bekannt macht.“

Hier kann die beschlagnahmte Anlage gegebenenfalls abgeholt werden:
Die Polizeidirektion am Peterssteinweg.
Foto: Lea Schröder

„Wenn jemand dem bunten Treiben ein Ende bereiten möchte, liegt es leider in der Natur des Menschen, auch mit Aggressionen zu reagieren. Das trifft dann unsere Kollegen und unsere Fahrzeuge.“ – Andreas Loepki

„Um die Veranstaltung aufzulösen, ist ein gewisses Kräfteaufgebot nötig. Die Besucher empfangen uns schließlich nicht immer mit offenen Armen, weil wir ja die ‚Spaßverderber‘ sind“, fährt Loepki fort. Die Anzahl der Einsatzkräfte sei abhängig von den Gästen – denn die seien „nicht immer friedliebend und freudesuchend, zumindest uns gegenüber“. Grund dafür seien unter Umständen auch enthemmend wirkende Substanzen wie Alkohol und Drogen. „Wenn jemand dem bunten Treiben ein Ende bereiten möchte, liegt es leider in der Natur des Menschen, auch mit Aggressionen zu reagieren. Das trifft dann unsere Kollegen und unsere Fahrzeuge.“

Mit einem Streifenwagen hunderten Leuten gegenüber zu stehen, sei nicht erfolgsversprechend: „Man weiß nicht, wie Gruppeneffekte wirken – gerade, wenn die Gruppe in der Überzahl ist und sich in der Lage fühlt, agierende Beamte zu vertreiben.“ Deshalb taucht die Polizei oft gleich mit mehreren Mannschaftswagen auf. Stolz verkündet er: „Im letzten Sommer haben wir zahlreiche Open Airs aufgelöst, jede Woche circa eins. Wir haben nun ein größeres Kräfteaufgebot haben und kooperieren noch besser mit der Stadt Leipzig.“

Berufsrisiko

„Beleidigungen und Pöbeleien sind an der Tagesordnung. Aber das ist Berufsrisiko, unsere Beamten haben ein dickes Fell“, schildert Loepki. Auch Streifenwagen seien manchmal beschädigt worden. „Es kommt vor, dass irgendwo aus dem Dunkeln Gegenstände herbeifliegen. Da wissen Sie auch nicht immer, ob der mit Flüssigkeit gefüllte Becher Bier enthält – oder etwas anderes.“

Bei den Täter*innen handelt es sich mutmaßlich in erster Linie um Gäste. Die Crews haben wahrscheinlich kein Interesse daran, aufgrund von Beamt*innenbeleidigung oder Sachbeschädigung noch härter bestraft zur werden. Bei einem Open Air auf einer freien Fläche gibt es keinen Eingang – wie also die Gäste selektieren und potentielle Aggressor*innen ausschließen? Auf dem Open Air selbst kann ein Awareness-Team helfen, das sich um das Wohlbefinden aller Gäste kümmert und bei Problemfällen interveniert. Im Vorfeld können Kollektive durch Werbung ausschließlich im nahen Bekanntenkreis zumindest ein wenig Einfluss auf das Publikum nehmen – in Zeiten von schneeballeffektartiger Kommunikation auf Social Media ist das jedoch nur bedingt möglich.

„Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“

Loepki berichtet auch von Fällen, in denen die Veranstalter*innen „Einsicht zeigten“. Andere würden aus Unwissenheit handeln und seien sich nicht bewusst, dass sie im Naturschutzgebiet feiern, steuerrechtliche Fragen und GEMA umgehen. Für letztere hat er wenig Verständnis: „Das mag alles lustig und interessant sein, wir waren ja alle mal jung. Aber es gilt im deutschen Recht einen Grundsatz der heißt: ‚Unwissenheit schützt vor Strafe nicht‘. Im Zeitalter des Internets kann man gerade jungen Menschen zumuten, dass sie sich ein bisschen informieren, was man darf und was nicht.“

Andreas Loepki, Pressesprecher der Polizeidirektion Leipzig.
Foto: Direktionsbüro Polizei Leipzig

„Egoismus und Idiotie“

Loepki vermutet, dass Kollektive vor allem aufgrund von Bürokratie und wirtschaftlicher Gründe die Open Airs nicht anmelden: „Es ist einfacher und finanziell lukrativer, das Ganze illegal durchzuführen.“ Das unterstellt auch sein Kollege Uwe Voigt in einer schriftlichen Stellungnahme: „Die Veranstalter der illegalen Partys ‚sparen‘ sich derartige Aufwendungen, entziehen sich durch Anonymität im Schadensfall ihrer Verpflichtung/Haftung gegenüber ihren Gästen und handeln aus schlichtem Profitstreben entgegen der Normen.“

Loepki erzählt, er sei vergangenen Sommer mit seinem Hund durch einen Wald südlich von Markkleeberg spaziert und habe dort gleich mehrere Stellen entdeckt, an denen offenbar Open Airs stattgefunden hatten. „Das war gut an der Vermüllung, an Scherben, Glas- und Plastikflaschen, Kronkorken und Plastikplanen, an Vegetationsschäden und im Umkreis befindlichen Fäkalien zu erkennen.“ Da sich offenbar niemand der Verursacher*innen verantwortlich fühle, habe er dort nun selbst Stück für Stück aufgeräumt.

„Im August 2018 traf ich auf versprengte Reste von sichtlich betrunkenen oder bekifften Tänzern nebst DJ-Pult und Getränkestand. Den Anwesenden galt eine seit Wochen andauernde Dürre auch nicht als Grund, mitten im Wald kein Feuerchen zu unterhalten. Da fielen die Pkw, mit welchen in den Wald eingefahren wurde, schon kaum mehr ins Gewicht.“ Auf Loepkis Eingreifen hin sei das Open Air dann abgebrochen worden. „Wer sich so verhält, ist weder ökologisch, noch rücksichtsvoll unterwegs. Mir fallen da Begriffe wie Egoismus und Idiotie deutlich eher ein.“

Wie es richtig teuer wird

Mit welchen Konsequenzen müssen Kollektive im Fall einer Anzeige rechnen? Antworten darauf erhoffe ich mir von Jürgen Kasek. Der Mittdreißiger ist Grünen-Politiker und setzt sich als Aktivist gegen Rassismus und für Solidarität ein. Außerdem vertritt er als Rechtsanwalt auch Open-Air-Kollektive. Ich treffe ihn in seiner Kanzlei im Zentrum-West. Mit jungenhaftem Grinsen begrüßt er mich in seinem hohen, lichtdurchfluteten Altbaubüro. Er hat seine langen Locken zu einem Zopf zusammengebunden, trägt einen dunklen Anzug und ein Festivalbändchen um sein Handgelenk.

Die Konsequenzen im Falle einer Anzeige seien abhängig vom Tatbestand, erklärt er mir. Kollektive können bereits bei der Locationauswahl Fehler machen: Befindet sich ein Wohngebiet in Hörweite, können sich Anwohnerinnen beeinträchtigt fühlen – Tatbestand Nr. 1: Ruhestörender Lärm. Feiern in einem Naturschutzgebiet schadet nicht nur der Umwelt, sondern könne sogar als Straftat geahndet werden – Tatbestand Nr. 2. Zäune oder Mauern, die das Gelände umgeben, seien ein Hinweis auf ein „umfriedetes“ Privatgelände – Tatbestand Nr. 3: Landfriedensbruch. Selbst wenn all diese Gesetze nicht verletzt werden, wie zum Beispiel in einer beliebten Open-Air-Location in der Nähe der Südvorstadt, hat sich die Legislative etwas einfallen lassen, mit dem Open Airs strafrechtlich verfolgt werden können: Hier ist schlicht das Betreiben eines Generators verboten.

„Wenn jemand in Scherben tritt, machen sich die Veranstalter der fahrlässigen Körperverletzung schuldig“ – Jürgen Kasek

In der Regel habe sich das Kollektiv keine Schanklizenz für die Bar eingeholt und zahle keine Gebühren an die GEMA – auch dafür können die Mitglieder angezeigt werden. Übrigens: Wildpinkeln gelte strafrechtlich als Erregung öffentlichen Ärgernisses und werde mit einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus bedürfe allein das Aufbauen einer Anlage im öffentlichen Raum einer Sondernutzungsgenehmigung, denn öffentliche Plätze wie Parks dienen laut Gesetz dem Allgemeininteresse – laute Musik kommt dem offenbar nicht zugute.

Auch die Polizeiverordnung der Stadt Leipzig verbiete explizit elektronisch verstärkte Musik in öffentlichen Parkanlagen. Konsequenzen drohen jedoch auch aus versicherungsrechtlicher Perspektive: „Wenn zum Beispiel jemand in Scherben tritt, machen sich die Veranstalter der fahrlässigen Körperverletzung schuldig“, so Kasek. Sicherheitsvorkehrungen wie Verbandskasten und Feuerlöscher hinter der Bar können nicht nur im Ernstfall Leben retten, sondern geben Crew und Gästen ein Gefühl der Sicherheit und können im Fall eines Polizeibesuchs die auftretenden Beamt*innen etwas milder stimmen.

Diese Gesetzesverstöße summieren sich, sodass dem veranstaltenden Kollektiv Bußgelder bis hin zu 10.000 Euro drohen könnten, erklärt Kasek. In der Regel seien es jedoch einige hundert Euro, die die Crew aufbringen müsse.

Welche Befugnisse die Polizei hat

„Da keine Erlaubnis vorliegt, dürfen sie alles auflösen“, erklärt Kasek. Das heißt: Die Anlage muss abgebaut werden. „Die Aufgabe der Polizei ist die Unterbindung von Gefahren für öffentliche Sicherheit und Ordnung – dazu gehört auch ruhestörender Lärm.“ Wenn die anwesenden Beamt*innen zu dem Schluss kommen, dass eine Beschlagnahmung der Anlage die einzig wirksame Möglichkeit sei, das Open Air zu unterbinden, seien sie dazu befugt, die Anlage mitzunehmen. Ohne Anlage kann schließlich auch andernorts nicht weitergefeiert werden.

Gibt sich darüber hinaus niemand als Besitzer*in der Anlage zu erkennen, könne die Polizei sie ebenfalls beschlagnahmen. Kasek schlägt kurz in einem Gesetzbuch nach und erklärt dann: „Laut Polizeigesetz kann die Polizei eine Sache sicherstellen, um sie vor Verlust oder Beschädigung zu schützen – eine herrenlose Anlage könnte ja gestohlen werden.“

Rechtsanwalt und Grünen-Politiker Jürgen Kasek, 2018 bei einer Demo gegen Mietenerhöhung und Gentrifizierung in Leipzig.
Quelle: Jürgen Kasek

Wie Kollektive ihre Strafe reduzieren können

Wie können Kollektive vorgehen, um die Strafe einzuschränken, wenn die Polizei anrückt? Zunächst sollte der*die DJ hinter dem Pult verschwinden, um nicht als Veranstalter*in belangt werden zu können. Auch die Menschen hinter der Bar sollten ihren Platz verlassen. Die Musik sollte möglichst ausgeschaltet und Getränkekästen vor die Bar geräumt werden – das erweckt den Anschein, es wäre kein Barbetrieb mit Verkauf im Gange. Schichtpläne und vor allem die Kasse sollten so schnell es geht verschwinden. Wichtig ist, dass sich eine Ansprechperson für die Beamt*innen zur Verfügung stellt. Das kann durchaus eine unbeteiligte Gästin sein, die keine Veranstalter*in ist und somit von der Polizei nicht belangt werden kann.

“‘Wollen Sie das?'” – Folgen aufzeigen

Manchmal sei es klug, die Beamt*innen dazu zu bringen, einen Schritt weiterzudenken. Kasek erzählt von der Auflösung einer illegalen Hausparty im Osten Leipzigs, bei der er selbst anwesend war: „Das komplette Haus war voll, da waren paar hundert Leute. Die Polizei stand schon mit mehreren Einsatzwagen auf der Straße. Ich habe mit den Einsatzleitern gesprochen: ‚Erstens halte ich eine Beschlagnahme der Anlage für nicht rechtmäßig, weil es nicht das mildeste Mittel ist. Sie müssen erst schauen, ob es reicht, wenn die Anlage runtergedreht wird, damit die meisten Menschen die Party verlassen. Punkt zwei: Wenn jetzt ein Hard Cut erfolgt und die Veranstaltung sofort beendet wird, haben wir hier dreihundert Leute, die frustriert in Kleingruppen durch das Viertel ziehen.‘“ Kasek macht eine Kunstpause, grinst breit und zitiert ironisch-gedehnt: „‚Wollen Sie das?‘“

Er fährt fort: „Das war keine Drohung, sondern nur ein Aufzeigen der Folgen des Handels der Polizei. Die Polizei begreift oft nicht, dass Gesetze ausgelegt werden müssen und ich das auf verschiedene Arten tun kann.“ Die Polizei solle im Falle einer Anzeige wegen ruhestörenden Lärms vielmehr – nach der Aufnahme der Daten der Veranstalter*innen – die Auflage erteilen, die Lautstärke der Anlage zu reduzieren und die Party innerhalb der nächsten Stunde zu beenden. Er prognostiziert die Reaktionen von Gästen und Veranstalter*innen: „Im Regelfall werden die Leute sagen: ‚Die Polizei war gerade so cool, wir machen das.‘“

Werde mit der Beschlagnahmung der Anlage gedroht, könne sich die Besitzer*in zu erkennen geben und mit einer einfachen Aussage zumindest für den Moment einer Anzeige vorbeugen: „Ich kenne die Veranstalter*innen nicht und möchte dazu nichts sagen. Ich muss mich nicht selbst belasten“, kann zumindest für den Moment einer Anzeige vorbeugen.

„Da muss ich nicht immer gleich hinfahren und den starken Max markieren“ – Jürgen Kasek

Außerdem gilt: Jede Maßnahme der Beamt*innen müsse verhältnismäßig sein. Es müsse immer das „mildeste Mittel“ angewandt werden, um die Lärmbelästigung der Anwohner*innen zu beseitigen. In der Regel reiche der Abbau der Anlage unter Beobachtung der Polizei aus, eine Beschlagnahmung sei oft unangebracht: „Bei ruhestörendem Lärm gibt es verschiedene Möglichkeiten für die Polizei, den Lärm zu reduzieren – da muss ich nicht immer gleich hinfahren und den starken Max markieren“, resümiert Kasek.

Der Idealfall: Die Polizei wurde nicht aufgrund einer Lärmbeschwerde gerufen, sondern ist selbst auf das Open Air aufmerksam geworden, zum Beispiel durch ungewöhnlich viele Fahrräder an der Straße. Falls die Musik zum Zeitpunkt ihres Eintreffens nicht mehr läuft, stehe Aussage gegen Aussage – vorausgesetzt die Polizist*innen haben die Musik selbst nicht gehört, so Kasek. Denn: Ruhestörender Lärm müsse im Einzelfall nachgewiesen werden.

Im letzten Teil unserer Reihe über die Leipziger Open Air-Kultur erfahrt ihr, welche Bedeutung die Stadträtin Juliane Nagel (Die Linke) Open Airs für Leipzig subkulturelle Landschaft beimisst, ob die Stadt Schritte zur Entkriminalisierung unternimmt und welche Meinungen die Akteur*innen zu festen Spots für legale Open Airs haben – ist Halle ein gutes Beispiel? Außerdem: Ein Kommentar, wieso Freund*innen der Open-Air-Kultur jetzt handeln sollten.

FEUERTANZ – TEIL I: RISKANTE RAVES IM GRÜNEN

FEUERTANZ – TEIL II: DER PERFEKTE SPOT UND DISKUSSION IM PLANUNGS-PLENUM

FEUERTANZ – TEIL III: BAUSTELLENAMBIENTE, INVESTITIONEN UND POLIZEI-PRÄVENTION

FEUERTANZ – TEIL IV: GEDANKEN VON BESUCHER*INNEN & ENTWICKLUNGEN DER LETZTEN JAHRE

FEUERTANZ – TEIL V: ZU FRÜH GEFREUT – AUFTRITT POLIZEI

FEUERTANZ – TEIL VI: GESETZE VERSUS RECHTE

FEUERTANZ – TEIL VII: KEINE ZUKUNFT IN DER GEGENWART

Foto (1): Valerie Zöllner, Foto (2): Lea Schröder, Foto (3): Direktionsbüro Polizei Leipzig, Foto (4): Jürgen Kasek.

CommentComment

  • Amy / 13. Mai 2019 / um 13:57
    So stark!!

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